Externe Datenschutzbeauftragte

Fachexperten für
Behörde und Unternehmen

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Was sie wissen sollten

Nur fachlich qualifizierte und vertrauliche Personen dürfen die Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten übernehmen.

Deshalb haben wir in unserem Team:

  • Betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV cert.)

  • Behördliche Datenschutzbeauftragte (TÜV cert.)

  • Örtliche Datenschutzbeauftragte (Kirchliche Einrichtungen)

  • Datenschutzauditor (TÜV cert.)

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Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

  • Kein Kündigungsschutz -interne Beschäftigte unterliegen dem Kündigungsschutz-

  • Lösung bei Personalengpässen

  • Branchenkentnisse, Erfahrungen und zahlreiche Vorlagen

  • Bessere Akzeptanz des Datenschutzes in der Belegschaft

  • Betriebshaftpflichtversichert

  • Zeitliche Befristung möglich

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Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?

  • Behörden

  • Schulen

  • Unternehmen - in Abhängigkeit der Beschäftigtenanzahl

  • Ärzte - Gemeinschaftspraxen

  • Vereine - in Abhängigkeit der Anzahl der Ehrenamtlichen

Wir prüfen für Sie kostenfrei eine mögliche Benennungspflicht.

Unsere Qualifikationen

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