Externe Datenschutzbeauftragte
Fachexperten für
Behörde und Unternehmen




Was sie wissen sollten
Nur fachlich qualifizierte und vertrauliche Personen dürfen die Aufgaben des/der Datenschutzbeauftragten übernehmen.
Deshalb haben wir in unserem Team:
Betriebliche Datenschutzbeauftragte (TÜV cert.)
Behördliche Datenschutzbeauftragte (TÜV cert.)
Örtliche Datenschutzbeauftragte (Kirchliche Einrichtungen)
Datenschutzauditor (TÜV cert.)

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Kein Kündigungsschutz -interne Beschäftigte unterliegen dem Kündigungsschutz-
Lösung bei Personalengpässen
Branchenkentnisse, Erfahrungen und zahlreiche Vorlagen
Bessere Akzeptanz des Datenschutzes in der Belegschaft
Betriebshaftpflichtversichert
Zeitliche Befristung möglich
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Behörden
Schulen
Unternehmen - in Abhängigkeit der Beschäftigtenanzahl
Ärzte - Gemeinschaftspraxen
Vereine - in Abhängigkeit der Anzahl der Ehrenamtlichen
Wir prüfen für Sie kostenfrei eine mögliche Benennungspflicht.
Unsere Qualifikationen


